Zuletzt aktualisiert: März 2025~8 Min. Lesezeit

E-Rechnungspflicht 2025 für Freelancer: Was du jetzt wissen musst

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland. Was das für dich als Freelancer konkret bedeutet, welche Fristen gelten und welche Software dich dabei unterstützt – dieser Ratgeber gibt dir alle Antworten.

Wichtig: Handlungsbedarf jetzt!

Seit dem 1. Januar 2025 musst du als Freelancer E-Rechnungen empfangen können. Das Ausstellen wird für die meisten erst 2028 Pflicht – aber wer jetzt umsteigt, ist auf der sicheren Seite.

Was ist eine E-Rechnung – und warum jetzt?

Eine E-Rechnung ist keine PDF-Datei per E-Mail. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Eine echte E-Rechnung ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Datenformat – entweder als reines XML (XRechnung) oder als hybrides PDF mit eingebetteten XML-Daten (ZUGFeRD). Der entscheidende Unterschied: Die Daten können direkt von Buchhaltungssystemen verarbeitet werden, ohne manuelles Abtippen.

Der Hintergrund: Die EU-Richtlinie 2014/55/EU verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten zur Einführung von E-Rechnungen im öffentlichen Sektor. Deutschland geht mit dem Wachstumschancengesetz 2024 einen Schritt weiter und führt die E-Rechnungspflicht auch für den B2B-Bereich ein – also für Rechnungen zwischen Unternehmen.

Die Fristen auf einen Blick

ZeitraumPflichtBetrifft dich?
Ab 01.01.2025E-Rechnungen empfangen könnenAlle B2B-Freelancer ✓
Ab 01.01.2027E-Rechnungen ausstellenFreelancer mit >800.000 € Umsatz
Ab 01.01.2028E-Rechnungen ausstellenAlle B2B-Freelancer ✓

Neue Kleinunternehmergrenze 2025: Was hat sich geändert?

Gleichzeitig mit der E-Rechnungspflicht trat am 1. Januar 2025 eine wichtige Änderung der Kleinunternehmerregelung in Kraft. Die Umsatzgrenzen wurden deutlich angehoben – eine gute Nachricht für viele Freelancer.

Vorjahresumsatz
22.000 €25.000 €
Laufendes Jahr
50.000 €100.000 €

Was bedeutet das konkret? Wenn dein Umsatz im Jahr 2024 unter 25.000 € lag, kannst du 2025 die Kleinunternehmerregelung nutzen. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus und musst auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Das vereinfacht deine Buchhaltung erheblich.

Hinweis: Auch als Kleinunternehmer musst du seit 2025 E-Rechnungen empfangen können. Die Kleinunternehmerregelung befreit dich nicht von dieser Pflicht. Allerdings bist du als Kleinunternehmer von der Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen ausgenommen – du darfst weiterhin normale Rechnungen schreiben.

XRechnung vs. ZUGFeRD: Welches Format brauchst du?

Für Freelancer im B2B-Bereich gibt es zwei relevante E-Rechnungsformate. Beide erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, haben aber unterschiedliche Stärken.

KriteriumXRechnungZUGFeRD
FormatReines XMLPDF + XML (hybrid)
Lesbar für Menschen✗ Nur maschinell✓ PDF-Ansicht
Pflicht für B2G✓ Ja✓ Ja
Für B2B empfohlenBedingt✓ Ja
Unterstützung in SoftwareAlle Top-AnbieterAlle Top-Anbieter

Für die meisten Freelancer empfehlen wir ZUGFeRD: Das hybride Format ist sowohl für dich als auch für deine Kunden lesbar, und alle führenden Buchhaltungsprogramme unterstützen es vollständig. XRechnung ist vor allem dann relevant, wenn du Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Behörden, Kommunen) stellst.

Welche Software unterstützt E-Rechnungen für Freelancer?

Alle vier von uns getesteten Buchhaltungsprogramme unterstützen mittlerweile E-Rechnungen. Unser Testsieger sevdesk bietet dabei die umfangreichste und am einfachsten zu bedienende Lösung.

Testsieger
sevdesk
4.8

XRechnung + ZUGFeRD, automatischer Versand, Empfang und Verarbeitung

Testen →
Lexware Office
4.6

ZUGFeRD ab Professional-Tarif, DATEV-kompatibel

Testen →
FastBill
4.3

ZUGFeRD, gut für internationale Freelancer

Testen →
WISO MeinBüro
4.1

XRechnung + ZUGFeRD, günstigster Preis

Testen →
E-Rechnungs-Checkliste 2025
Kostenloser Ratgeber

E-Rechnungs-Checkliste 2025

So bist du als Freelancer rechtssicher

In 5 Schritten zur E-Rechnung als Freelancer

01

Status prüfen

Stellst du Rechnungen an Unternehmen (B2B)? Dann bist du betroffen. Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.

02

Format wählen

Für die meisten Freelancer ist ZUGFeRD die beste Wahl. Es ist lesbar, weit verbreitet und von allen führenden Buchhaltungsprogrammen unterstützt.

03

Software auswählen

Wähle eine Buchhaltungssoftware mit vollständiger E-Rechnungs-Unterstützung. Unser Testsieger sevdesk bietet XRechnung und ZUGFeRD ab dem Basispaket.

04

Kunden informieren

Teile deinen Kunden mit, dass du ab sofort E-Rechnungen senden und empfangen kannst. Viele Kunden werden das begrüßen.

05

Testlauf durchführen

Sende eine Test-E-Rechnung an einen wohlwollenden Kunden oder an dich selbst. Prüfe, ob Format und Inhalt korrekt sind.

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Muss ich als Freelancer ab 2025 E-Rechnungen ausstellen?

Nein, nicht sofort. Die Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen gilt für Freelancer mit einem Umsatz über 800.000 € erst ab 2027, für alle anderen erst ab 2028. Aber: Seit dem 1. Januar 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können, wenn deine Kunden welche schicken.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein rein maschinenlesbares XML-Format, das hauptsächlich für öffentliche Auftraggeber (B2G) verwendet wird. ZUGFeRD ist ein hybrides Format: Es enthält sowohl ein lesbares PDF als auch eingebettete XML-Daten. Für Freelancer im B2B-Bereich ist ZUGFeRD oft praktischer, da es auch von Menschen gelesen werden kann.

Welche Software unterstützt E-Rechnungen für Freelancer?

Alle führenden Buchhaltungssoftware-Anbieter unterstützen mittlerweile E-Rechnungen: sevdesk (XRechnung + ZUGFeRD), Lexware Office (ZUGFeRD), FastBill (ZUGFeRD) und WISO MeinBüro (XRechnung + ZUGFeRD). Unser Testsieger sevdesk bietet die umfangreichste E-Rechnungs-Unterstützung.

Was passiert, wenn ich die E-Rechnungspflicht ignoriere?

Wenn du E-Rechnungen nicht empfangen kannst, riskierst du, dass deine Kunden keine Rechnungen mehr an dich senden können. Zudem können Bußgelder verhängt werden. Die Übergangsfristen geben dir Zeit, dich vorzubereiten – nutze sie.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?

Ja, auch Kleinunternehmer müssen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können, wenn sie B2B-Geschäfte machen. Das Ausstellen von E-Rechnungen ist für Kleinunternehmer erst ab 2028 Pflicht. Die neue Kleinunternehmergrenze (25.000 €/100.000 €) ändert daran nichts.

Fazit: Jetzt handeln lohnt sich

Die E-Rechnungspflicht 2025 ist kein Bürokratiemonster – sie ist eine Chance. Wer jetzt auf eine moderne Buchhaltungssoftware umsteigt, spart langfristig Zeit, reduziert Fehler und ist für die Anforderungen der nächsten Jahre gewappnet.

Unser Testsieger sevdesk bietet die beste E-Rechnungs-Unterstützung für Freelancer: XRechnung und ZUGFeRD sind inklusive, die Bedienung ist intuitiv, und die automatische EÜR spart dir Stunden bei der Steuererklärung. Teste sevdesk 14 Tage kostenlos und überzeuge dich selbst.

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